Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahlen
04559, 04557
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bezirkshauptmannschaft Krems
Schillerstraße 2
3500 Krems an der Donau
2. Stadtgemeinde Krems
Stadtplatz 1
3500 Krems an der Donau
3. Finanzamt Krems
Heiligenstädter Straße 31
3500 Krems an der Donau
Gemeinde Krems II – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Krems plant die Änderung des Teilbebauungsplans KG Krems - Abschnitt 1 - Bahnhofplatz entsprechend den Bestimmungen des § 34 NÖ ROG 2014. Die Änderung umfasst inhaltliche Anpassungen, insbesondere für die Grundstücke Nr. 3147/2 und .408/14, die als Bauland Kerngebiete mit der Zusatzbezeichnung „Handelseinrichtung“ gewidmet sind. Die 62. Änderung des Flächenwidmungsplans, die eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl von 2,6 vorsieht, wurde vom Gemeinderat der Stadt Krems beschlossen, aber ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es sind Anpassungen der Bebauungsbestimmungen, Baufluchtlinien und Bebauungsdichten vorgesehen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.