Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahlen
04559, 04557
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bezirkshauptmannschaft Krems
Schillerstraße 2
3500 Krems an der Donau
2. Stadtgemeinde Krems
Stadtplatz 1
3500 Krems an der Donau
3. Finanzamt Krems
Heiligenstädter Straße 31
3500 Krems an der Donau
Gemeinde Krems II – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Krems plant die Änderung des Teilbebauungsplans KG Krems - Abschnitt 1 - Bahnhofplatz entsprechend den Bestimmungen des § 34 NÖ ROG 2014. Die Änderung umfasst inhaltliche Anpassungen, insbesondere für die Grundstücke Nr. 3147/2 und .408/14, die als Bauland Kerngebiete mit der Zusatzbezeichnung „Handelseinrichtung“ gewidmet sind. Die 62. Änderung des Flächenwidmungsplans, die eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl von 2,6 vorsieht, wurde vom Gemeinderat der Stadt Krems beschlossen, aber ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es sind Anpassungen der Bebauungsbestimmungen, Baufluchtlinien und Bebauungsdichten vorgesehen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.