Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahlen
04559, 04557
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bezirkshauptmannschaft Krems
Schillerstraße 2
3500 Krems an der Donau
2. Stadtgemeinde Krems
Stadtplatz 1
3500 Krems an der Donau
3. Finanzamt Krems
Heiligenstädter Straße 31
3500 Krems an der Donau
Gemeinde Krems II – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Krems plant die Änderung des Teilbebauungsplans KG Krems - Abschnitt 1 - Bahnhofplatz entsprechend den Bestimmungen des § 34 NÖ ROG 2014. Die Änderung umfasst inhaltliche Anpassungen, insbesondere für die Grundstücke Nr. 3147/2 und .408/14, die als Bauland Kerngebiete mit der Zusatzbezeichnung „Handelseinrichtung“ gewidmet sind. Die 62. Änderung des Flächenwidmungsplans, die eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl von 2,6 vorsieht, wurde vom Gemeinderat der Stadt Krems beschlossen, aber ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es sind Anpassungen der Bebauungsbestimmungen, Baufluchtlinien und Bebauungsdichten vorgesehen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.