Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahlen
04559, 04557
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bezirkshauptmannschaft Krems
Schillerstraße 2
3500 Krems an der Donau
2. Stadtgemeinde Krems
Stadtplatz 1
3500 Krems an der Donau
3. Finanzamt Krems
Heiligenstädter Straße 31
3500 Krems an der Donau
Gemeinde Krems II – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Krems plant die Änderung des Teilbebauungsplans KG Krems - Abschnitt 1 - Bahnhofplatz entsprechend den Bestimmungen des § 34 NÖ ROG 2014. Die Änderung umfasst inhaltliche Anpassungen, insbesondere für die Grundstücke Nr. 3147/2 und .408/14, die als Bauland Kerngebiete mit der Zusatzbezeichnung „Handelseinrichtung“ gewidmet sind. Die 62. Änderung des Flächenwidmungsplans, die eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl von 2,6 vorsieht, wurde vom Gemeinderat der Stadt Krems beschlossen, aber ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es sind Anpassungen der Bebauungsbestimmungen, Baufluchtlinien und Bebauungsdichten vorgesehen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.